Bewerben können sich ab sofort interessierte Gründerinnen und Gründer mit einem innovativen, nicht-technologieorientierten Gründungsvorhaben.
Die Bewerbungsfrist endet am 31. März 2021.
NEU: Der Wettbewerb wird in diesem Jahr um den Sonderbereich „Digital Interactive Media/ Games“ erweitert und fördert damit ganz gezielt auch die digitale Medienwirtschaft. Unterstützt werden innovative, digitale Entwicklungen (Prototypen oder Produktion) von Gründenden oder jungen Unternehmen, insbesondere qualitativ hochwertige, kulturell oder pädagogisch bedeutsame digitale Spiele oder App-zentrierte Geschäftsmodelle.